Wichtige Bürgerinformationen
Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Rauschenberg, Gemarkung Albshausen
Bebauungsplan Nr. 6 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Am Bingel /Auf der Sonnhölle“ sowie 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Bingel / Auf der Sonnhölle“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 28.6.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Am Bingel / Auf der Sonnhölle“ sowie die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Bingel / Auf der Sonnhölle“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Albshausen, Flur 2, die Flurstücke 6/1, 7, 8/1, 10, 59 und in der Flur 3 die Flurstücke 38/2, 38/3 sowie in der Flur 9 die Flurstücke 11/3 teilweise und 70/67 teil-weise. Der Bereich des Plangebietes umfasst zwei Teilgeltungsbereiche beidseits der Kreisstraße K 116. Der nördliche Teilgeltungsbereich wird nach Süden hin durchdie Kreisstraße K 116 und im Übrigen durch die Wegeparzellen der
angrenzenden Wirtschaftswege begrenzt. Der südliche Teilgeltungsbereich wird im Norden durch die Kreisstraße K 116 und im Süden durch die Bundesstraße B 3 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 und der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf Ebene der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der Ortslage Albshausen geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Im Übergangsbereich des Plangebietes zur vorhandenen Bebauung und Nutzung im Bereich der Ortslage werden zudem Maßnahmen zur Eingrünung bauplanungsrechtlich gesichert, sodass der räumliche Geltungsbereich hier bis an den Siedlungsrand geführt wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Das Planziel der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich zugehöriger Begründungen liegt in der Zeit von
Montag, dem 2.8.2021 bis einschließlich Freitag, dem 3.9.2021
in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg, im Vorzimmer des Bürgermeisters im 1. Obergeschoss, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag, Dienstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online unter der Adresse www.rauschenberg.de zur Verfügung (siehe Downloads unten).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Ferner wird hinsichtlich der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rauschenberg, den 24. Juli 2021
Der Magistrat der Stadt Rauschenberg
Michael Emmerich, Bürgermeister