Nr. 4 vom 25.11.2021

Die Stadt Rauschenberg hat die Nutzungs-Regeln für die Bürgerhäuser der ab 25.11.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen angepasst. Für die Einhaltung der Nutzungs-Regeln ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich:

Private Treffen / Vereinstreffen bis 25 Teilnehmer*:

*Bei der Berechnung der Höchstanzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auch Geimpfte und Genesene mitgezählt.

  • Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln wird empfohlen.
  • Testempfehlung, auch für Geimpfte und Genesene.
  • Maskenpflicht, auch an den Sitzplätzen.

Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen

  • 2G Regel
  • Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln
  • Maskenpflicht, auch an den Sitzplätzen

Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.

Sportbetrieb

  • 2-G-Regel
  • Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln
  • Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung

Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.

Zu beachten sind auch die Abstands- und Hygiene-Regeln (Hygiene-Plan), die auf der Website der Stadt Rauschenberg www.rauschenberg.de im Bereich „Corona-News“ als PDF-Datei verfügbar sind.

weitere Infos: