Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2025 den nachfolgenden Satzungsbeschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Rauschenberg vom 02.07.2007, zuletzt geändert mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2022:
- § 26 – Benutzungsgebühren – erhält folgende Fassung:
- § 26 Benutzungsgebühren
(1) Die Stadt Rauschenberg erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren.
(2) Die Gebühr bemisst sich nach einer Grundgebühr und der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers (Benutzungsgebühr). Ist eine Messeinrichtung ausgefallen oder wird der Stadt Rauschenberg bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen Gründen nicht möglich, schätzt die Stadt Rauschenberg den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Die Benutzungsgebühr beträgt
ab 01.01.2026 pro m³ 3,70 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
(4) Der Magistrat kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine geringere als die in Abs. 1 genannte Wasserbenutzungsgebühr festlegen, wenn der Ausnahmetatbestand mit dem Gebührenpflichtigen vertraglich vereinbart wird und der Stadt hierdurch keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
Die Satzungsänderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rauschenberg, den 17. Dezember 2025
Der Magistrat
gez.
Alexandra Klusmann
Bürgermeisterin







