Aktuelles
Grundsteuerreform - Checklisten
Mit der Grundsteuerreform werden neue Bemessungsgrundlagen, hier die Grundsteuermessbeträge, für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Ab dem Jahr 2025 erheben die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022.
Allein in Hessen betrifft die Grundsteuerreform rund drei Millionen Grundstücke. Die Grundsteuerreform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer, doch die Bearbeitung aller Grundstücke benötigt Zeit. Deshalb ist bereits in diesem Jahr eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Fristende für die Abgabe der Erklärung ist der 31. Oktober 2022. Für die Erklärungsdaten sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgebend.
Die elektronische Abgabe der Erklärung ist verpflichtend und kann ab 1. Juli 2022 erfolgen. Das heißt auch: Ab dem 1. Juli wird Ihnen der digitale Vordruck in ELSTER angezeigt.
Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich und wo finden Sie diese Daten?
Hier finden Sie eine Auflistung der Daten, die Sie für sich bereits vor dem 1. Juli 2022 zusammenstellen können, um dann gut vorbereitet ab dem 1. Juli mit dem Ausfüllen der Erklärung loslegen zu können: