Aktuelles
Neue Regelung zur Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 ist Sperrmüll gesetzlich in zwei getrennten Mengen bereitzustellen, um insbesondere Holz besser recyceln zu können.
Der Sperrmüll ist an der Grundstücksgrenze in zwei getrennten Mengen bereitzustellen:
- Holzsperrmüll
- Restsperrmüll
Die Abholung erfolgt mit zwei unterschiedlichen Fahrzeugen. Beide Mengen werden im Laufe des Abfuhrtages abgeholt, sofern sie den Vorgaben entsprechen.
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die vorgeschriebenen Abfallbehälter passen und getrennt vom Hausmüll abgeholt werden.
Holzsperrmüll
Gegenstände, die vollständig aus Holz bestehen, z. B.:
- Möbel, Schränke, Tische, Stühle aus Holz
- Metallbeschläge sind zulässig
Wichtig:
Polster, Stoffe und Glasscheiben müssen entfernt sein, sonst Zuordnung zum Restsperrmüll.
Schadstoffhaltiges Altholz aus dem Außenbereich (z. B. Gartenhäuser, Zäune, Gartenmöbel, Pergolen, Terrassendielen) wird nicht abgeholt.
Restsperrmüll
Unter anderem:
- Matratzen, Sofas
- Federbetten, Kissen, Sprungrahmen
- Teppiche (keine Verlegeware)
- Kinderwagen, größeres Spielzeug, Kindersitze
- Fahrräder und Fahrradteile
- Mechanische Nähmaschinen
- Kisten, Plastikwannen, Eimer, aufgeschnittene Behältnisse
Nicht zum Sperrmüll gehören u. a.:
- Hausentrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Gewerbeabfälle
- In Säcken verpackte oder lose Restabfälle
- Bau- und Abbruchmaterial (z. B. Fenster, Türen, Badkeramik, Bauschutt)
- Bodenbeläge (Laminat, PVC, Teppich-Verlegeware)
- Elektroaltgeräte, Sonderabfälle, Reifen, Paletten
- Gartenabfälle, Kartonagen
Hinweis
Bitte stellen Sie den Sperrmüll übersichtlich getrennt und rechtzeitig bereit.
Bei nicht ordnungsgemäßer Trennung behält sich das Abfuhrunternehmen vor, Ihren Sperrmüll nicht mitzunehmen.
Ihre Stadtverwaltung Rauschenberg







