Wichtige Bürgerinformationen
Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze in Rauschenberg: Änderung der Steuerbescheide
Die Stadtverordnetenversammlung hat nach intensiver Beratung in ihrer Sitzung am 29. Juni 2026 die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B (Grundstücke) von 390 v.H. auf 420 v.H. beschlossen. Hintergrund ist die – wie bei vielen Kommunen - allgemein schwierige Finanzsituation der Stadt Rauschenberg.
Da es sich bei der Grundsteuer B um eine Jahressteuersteuer handelt deren Hebesatz nun rückwirkend zum 01.01.2026 angehoben wurde, erhalten die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken in der nächsten Zeit geänderte Steuerbescheide mit der aus dem jeweiligen Messbetrag und dem neuen Hebesatz berechneten Grundsteuer. Der Hebesatz bzw. dessen Anhebung hat keinen Einfluss auf den vom Finanzamt berechneten Messbetrag.
Der geänderte Steuerbescheid enthält die Angaben zur Höhe der bisherigen Grundsteuer, der nach dem erhöhten Hebesatz von 420 v.H. rückwirkend zum 01.01.01.2026 berechneten neuen Grundsteuer und den Differenzbetrag.
Die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 390 v.H. auf 420 v.H. bedeutet eine Erhöhung von 0,30 Euro je Messbetragspunkt. Dies ergibt bei einem Messbetrag von zum Beispiel 80,00 eine Erhöhung der Grundsteuer um jährlich 24,00 Euro.
Darüber hinaus sollen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nach der Sommerpause im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die allgemeine Finanzlage der Kommune unterrichtet werden.







