Aktuelles
Winterdienst in Rauschenberg durch den städtischen Bauhof
Den Bauhof erreichen immer wieder Nachfragen und leider auch Beschwerden hinsichtlich des kommunalen Winterdienstes. Wir möchten dies zum Anlass nehmen und über Art und Umfang des Winterdienstes durch den städtischen Bauhof informieren, der auf dem kommunalen Räum- und Streuplan basiert. Dieser sieht vor, dass der Winterdienst an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen die Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen sicherstellen soll. Bei allen anderen Straßen wird nach Ermessen der Winterdienst so durchgeführt, dass unter Beachtung der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer die Nutzung der Straßen und Plätze auch bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich sein soll. Der Einsatz von Streusalz soll auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Die Fahrtroute des Winterdienstes wird witterungs- und situationsbedingt festgelegt.
Verkehrswichtige und gefährliche Stellen
Hierzu zählen grundsätzlich die klassifizierten Durchgangsstraßen (Landesstraßen und Kreisstraßen). Weiterhin gehören hierzu besonders gefährliche Stellen aufgrund von Kreuzungen und Einmündungen sowie Gefällstrecken. Auch der Streckenverlauf des Busverkehrs zählt dazu sowie die Straßen, in denen sich wichtige Einrichtungen mit entsprechendem Zubringerverkehr befinden wie z.B. Kindergärten, Schulen, Altenheime, Dorfgemeinschaftshäuser. An diesen verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen wird bei Bedarf geräumt und gestreut.
Sonstige Straßen und Plätze
Bei denjenigen Straßen und Plätzen, die nicht als verkehrswichtig und gefährlich gelten, wird der Winterdienst nachrangig durchgeführt. Es wird grundsätzlich nur geräumt. In besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. Blitzeis, gefrierender Regen oder nach längerer bestehender Schneedecke und dadurch vereister Fahrbahn, kann auch hier gestreut werden.
Hauptverkehrszeit
Der Winterdienst soll die Verkehrssicherheit der verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen während der Hauptverkehrszeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr gewährleisten. Der Räum- und Streudienst soll daher für diese Bereiche um 07:00 Uhr abgeschlossen sein. Er wird in diesem Zeitraum bei Bedarf wiederholt. Nach 20:00 Uhr findet grundsätzlich kein Winterdienst statt.
Die Mitarbeiter des Bauhofs tun ihr Möglichstes zur Durchführung des Winterdienstes, der bereits morgens um 04:00 Uhr – manchmal auch früher - beginnt.
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