Rathaus Stadt Rauschenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Ortsbeirates Josbach am 03.12.2025
Zur Sitzung des Ortsbeirates Josbach am
Mittwoch, den 3. Dezember 2025, 19:00 Uhr
Bürgerhaus Josbach
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Ortsvorstehers
- Kommunalwahlen am 15. März 2026, hier: Aufstellung Gemeinschaftsliste für den Ortsbeirat Josbach
- Verschiedenes
Rauschenberg, den 27.11.2025 Rainer Kuche, Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Ortsbeirates Schwabendorf am 03.12.2025
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Schwabendorf am
Mittwoch, den 3. Dezember 2025, 20:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Schwabendorf
lade ich hiermit recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Aufstellung der Bewerber des Ortsbeirates (BLS – Schwabendorf) für die Kommunalwahl am 15. März 2026
- Verschiedenes
Schwabendorf, den 25. November 2025
gez. Günther Aillaud, Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen
am Dienstag, 9. Dezember 2025, 19:00 Uhr,
Sitzungszimmer Rathaus, Rauschenberg
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschriften vom 21.10.2025 und 04.11.2025
- Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.10.2025 betr. Geschwindigkeitsbegrenzung B3, Ortslage Josbach
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rauschenberg
- Bauleitplanung der Stadt Rauschenberg; Stadtteil Josbach
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Heerscheid“ - Verschiedenes
Rauschenberg, 25. November 2025
gez. Hermann Koch, Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2025
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, 2. Dezember 2025, 19:30 Uhr
Sitzungszimmer Rathaus, Rauschenberg
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 21. November 2025
gez. Michael Vaupel
Vorsitzender
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Neubau Feuerwehrhaus Schwabendorf – Begleitung der Ausschreibung der Planungsleistungen
- Planung einer Radwegeverbindung von Albshausen nach Josbach
Hier: 1. Nachtragsangebot - Antrag des Stadtverordneten Jochen Schäfer vom 10.01.2025 betr. Änderung der Hundesteuersatzung
- Änderung des Wasserversorgungssatzung
- Änderung der Abfallsatzung
- Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, 25. November 2025, 19:30 Uhr,
Sitzungszimmer Rathaus, Rauschenberg
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 14. November 2025
gez. Michael Vaupel
Vorsitzender
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschriften vom 02.09., 20.10. und 21.10.2025
- Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.10.2025 betr. Zukunftspakt für die hessischen Kommunen
- Nachtragshaushalt 2025
4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2025
4.2 Nachtragshaushalt 2025 – Investitionsprogramm - Hebesatzsatzung 2026
- Verschiedenes
Hinweis:
Der o.g. Veröffentlichungstermin sowie der Text der Bekanntmachung sind verbindlich. Änderungen an der Schreibweise oder Formulierung sind – mit Ausnahme offensichtlicher Schreibfehler – nicht zulässig. Die Veröffentlichung muss unter dem Kopf „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg“ zuzüglich Wappen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Bekanntmachungen über mehrere Seiten erstrecken. Sollten Probleme mit oder bei der Veröffentlichung auftreten, ist vor der Veranlassung von weiteren Maßnahmen unbedingt Rücksprache mit der Verwaltung unter Tel. – Nr. 06425 / 9239 – 12 zu nehmen. Auf die rechtliche Bedeutung von Amtlichen Bekanntmachungen in förmlichen Verfahren wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen!
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Der Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Rauschenberg - Bürgerversammlung
Gemäß § 8a der Hessischen Gemeindeordnung soll zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. Diese findet für den Bereich der Großgemeinde am
Montag, den 24. November 2025 um 19 Uhr
in Rauschenberg, Kratz´sche Scheune
statt.
Folgende Themen sind vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung
- Schloßberg Rauschenberg
- Verschiedenes
Selbstverständlich können weitere Themen aus der Kommunalpolitik von den Anwesenden angesprochen werden. Hiermit lade ich ganz herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung ein.
Rauschenberg, 15.11.2025 Norbert Ruhl, Stadtverordnetenvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung Ortsbeirat Bracht am 19.11.2025
Gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Bracht für
Mittwoch, den 19. November 2025, 19:00 Uhr
in den kleinen Saal der Mehrzweckhalle in Bracht recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Niederschrift vom 24.09.2025
- Bericht des Ortsvorstehers
- Baumbestattung Friedhof
- Antrag Verkehrsberuhigung/Tempo 30 Zonen im Ort
- Antrag auf Straßenbeleuchtung
- Spielplatz an der MZH
- Verschiedenes
Bracht, den 10.11.2025 Andreas Weichsel, Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Zur nächsten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg am
Montag, 10. November 2025, 20:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Albshausen
wird hiermit eingeladen.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschrift vom 15.09.2025
- Mitteilungen des Magistrates
- Beantwortung von Anfragen
- Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.10.2025 betr. Geschwindigkeitsbegrenzung B3, Ortslage Josbach
- Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.10.2025 betr. Förderprogramm Mini-/Balkon-Solaranlagen
- Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.10.2025 betr. Zukunftspaket für die hessischen Kommunen
- Interkommunales Klimamanagement
Hier: Fortführung IKZ - Klimaanpassungskonzept der Stadt Rauschenberg
- Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung der Bebauungspläne
Hier: „Am weißen Grund“ (Schwabendorf) und „Galgenberg II“ (Kernstadt) - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.06.2025 betr. Ausweiten des Parkverbotes in den Straßen: Auf der Neustadt, Jahnstraße und Am Schwitzenberg
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rauschenberg
- Neubau Feuerwehrhaus Schwabendorf – Begleitung der Ausschreibung der Planungsleistungen
- Bauleitplanung der Stadt Rauschenberg; Stadtteil Josbach
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Herrscheid“ - Planung einer Radwegeverbindung von Albshausen nach Josbach
Hier: 1. Nachtragsangebot - Veräußerung eines Grundstückes; Gemarkung Bracht, Am Bahndamm
- Nachtragshaushalt 2025; Einbringung und 1. Lesung
17.1 Nachtragshaushaltssatzung 2025
17.2 Nachtragshaushalt 2025 – Investitionsprogramm - Hebesatzsatzung 2026
Rauschenberg, den 30.10.2025
Norbert Ruhl, Stadtverordnetenvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Wahl der Ortsbeiräte am 15. März 2026 in der Stadt Rauschenberg
Hiermit fordere ich entsprechend § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindenden Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg und den sieben Ortsbeiräten in den Stadtteilen Rauschenberg, Albshausen, Bracht, Ernsthausen, Josbach, Schwabendorf und Wolfskaute öffentlich auf.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung entsprechen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.
Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Berufs oder Stands, Tages der Geburt, Geburtsorts sowie der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
Ist für eine Bewerberin oder einen Bewerber ein Doktorgrad und/oder ein Ordens- oder Künstlername im Pass, Personalausweis oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden. Einen Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 4 KWG zur Aufnahme zusätzlicher Bewerberangaben auf dem Stimmzettel hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg nicht gefasst.
Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (Montag, 05. Januar 2026, 18:00 Uhr) nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen nur der Ort der sogenannten Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfaches genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Neben den deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind auch die im Wahlgebiet lebenden Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar: Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Rauschenberg ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Wahl des Ortsbeirates (Ortsbezirk).
Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In jedem Wahlvorschlag sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu benennen, die dem Wahlausschuss der Stadt Rauschenberg weder als Beisitzer noch als stellvertretender Beisitzer angehören dürfen. Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson sind von der Versammlung der Partei oder Wählergruppe zu benennen, die den Wahlvorschlag aufstellt. Namen und Anschriften der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters sowie deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind in dem Wahlvorschlag anzugeben.
Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer/einem Abgeordneten oder Vertreterin/Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG).
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die zusätzlich erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf amtlichen Formblättern unter Beachtung der Vorschriften des § 23 Abs. 3 KWO zu erbringen. Die amtlichen Formblätter sind ausschließlich bei der Wahlleiterin anzufordern. Bei der Anforderung ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Der Träger des Wahlvorschlags hat ferner die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 12 KWG zu bestätigen. Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach der Aufstellung des Wahlvorschlags durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung erbracht werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen/Vertreter (Vertreterinnen- und Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt ist auch jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerberinnen/Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen/Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin/dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertreterinnen/Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen/Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerberinnen/Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl des Ortsbeirats können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde in einer oder mehreren gemeinsamen Versammlungen aufstellen.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl, d. h. bis Montag, den 5. Januar 2026 bis 18:00 Uhr, während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich bei der Wahlleiterin der Stadt Rauschenberg oder den mit der Wahrnehmung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragten Bediensteten, im Rathaus der Stadt Rauschenberg Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg einzureichen.
Bitte beachten sie, dass die Stadtverwaltung Rauschenberg am 24. Dezember 2025 (Heiligabend), am 25. Dezember 2025 (1. Weihnachtsfeiertag), am 26. Dezember 2025 (2. Weihnachtsfeiertag), am 31. Dezember 2025 (Silvester) und am 1. Januar 2026 (Neujahr) geschlossen ist. Am 29. Dezember 2025, 30. Dezember 2025 und am 2. Januar 2026 ist das Wahlamt in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt und erreichbar.
Es wird empfohlen, zur Abgabe der Wahlvorschläge einen Termin zu vereinbaren. Unbeachtet dessen ist das Wahlamt am 5. Januar 2026 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Mit den Wahlvorschlägen (amtlicher Vordruck KW Nr..6) sind einzureichen:
- die schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber nach einem amtlichen Vordruckmuster, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind, (amtlicher Vordruck KW Nr. 9)
- eine Bescheinigung des Magistrates, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, (amtlicher Vordruck KW Nr. 10)
- die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden, (amtlicher Vordruck KW Nr. 11)
- zusätzlich, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt, die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des zuständigen Magistrats über ihre Wahlberechtigung
Der Wahlvorschlag und die mit dem Wahlvorschlag einzureichenden Anlagen müssen der Wahlleiterin im Original vorgelegt werden (§ 67 Abs. 2 KWG).
Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am 16. Januar 2026 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 5. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die für die Stadtverordnetenversammlung maßgebliche Einwohnerzahl zum 30. September 2024 beträgt 4.479.
In der Stadt Rauschenberg sind somit 23 Stadtverordnete zu wählen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Rauschenberg sind für die Ortsbeiräte jeweils 5 Mitglieder zu wählen.
Alle für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Wahlformulare können von der Internetseite www.wahlen.hessen.de unter der Rubrik Kommunalwahlen Allgemeine Kommunalwahlen Vordrucke für Wahlvorschlagsträger heruntergeladen werden. Im Bedarfsfall sind die Vordrucke auch beim Wahlamt erhältlich.
Das amtliche Formblatt für die Unterstützungsunterschriften kann ausschließlich bei der Wahlleiterin angefordert werden.
Auskünfte werden vom Wahlamt der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg, Tel.: 06425/9239-11 oder 9239-17 erteilt
Hinweis:
Für die Abwicklung der Kommunalwahl 2026 wird die Wahlsoftware „votemanager“ eingesetzt. Als ergänzenden Bestandteil hierzu hat die Stadt Rauschenberg das Zusatzmodul „Parteikomponente“ lizensiert. Damit wird den Parteien und Wählergruppen die kostenfreie Nutzung dieses Zusatzmoduls ermöglicht. Mit diesem Modul können die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen erfasst und gespeichert werden und die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formulare vollständig und unterschriftsreif erstellt werden. Die Daten werden dann im weiteren Verlauf von der Wahlleiterin in die eigentliche Wahlsoftware übernommen. Die Nutzung der bereitgestellten Komponente wird empfohlen.
Nähere Informationen zum Verfahren können bei der Wahlleiterin erfragt werden.
Rauschenberg, 25.10.2025
Die Wahlleiterin der Stadt Rauschenberg
Mareike Schulz-Wittekindt
Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Bracht am 24.09.2025
Einladung zur Sitzung des Ortsbeirat Bracht
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 82 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zur einer öffentlichen Sitzung
des Ortbeirat Bracht für
Mittwoch den 24.09.2025
19:00 Uhr
in das Schützenhaus Bracht-Siedlung recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
3. Niederschrift vom 02.07.2025
4. Bericht des Ortsvorstehers
5. Antrag Errichtung eines Verkehrsspielgels in Bracht-Siedlung
6. Hundehaltung in Rauschenberg
7. Kommunalwahl 2026
8. Haushalt 2026
9. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Weichsel
(Ortsvorsteher)
Sitzung des Ortsbeirates Rauschenberg am 10.09.2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg
Sitzung des Ortsbeirates Rauschenberg
Zur 16. Sitzung der laufenden Wahlperiode des Ortsbeirates Rauschen-
berg am
Mittwoch, 10.09.2025, 19:00 Uhr,
Kratz’sche Scheune, Rauschenberg
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Stadtverordnetenversammlung 15.09.2025
- Sachstandsbericht Schlossberg
- Waldsportplatz Rauschenberg
- Verkehrssituation Grundschule Rauschenberg, Kita Mäuseburg
- Aktionstag „sauberhaftes Rauschenberg“
- Fortentwicklung Kratz’sche Scheune
- Mitteilungen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wie immer sehr herzlich willkommen!
Rauschenberg, den 31.08.2025 Michael Vaupel, Ortsvorsteher
Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am 02.09.2025
Amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Rauschenberg
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am
Dienstag, 2. September 2025, 19:00 Uhr,
Sitzungszimmer Rathaus
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 21. August 2025
gez. Manfred Hampach, stellv. Vorsitzender
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschrift vom 27.05.2025
- Wahl der/des Vorsitzenden
- Antrag des Stadtverordneten Jochen Schäfer vom 10.01.2025
Änderung der Hundesteuersatzung
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung Ortsbeirat Schwabendorf
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Schwabendorf am
Mittwoch, den 20. August 2025, 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Schwabendorf lade ich hiermit ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Neugestaltung und Umbaumaßnahmen am Hugenottenplatz
- Maßnahmen Verkehrsschau Herbst 2025
- Straßenbeleuchtung
- Vorschläge Wildschadenschätzer
- Pflege Dorfgemeinschaftshaus Außenbereich
- Verschiedenes
Schwabendorf, den 16.08.2025 Günther Aillaud, Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rauschenberg - Bauleitplanung der Stadt Rauschenberg, Gemarkung Josbach
43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich nordwestlich der Ortslage Josbach nördlich der Bundesstraße B 3 auf bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet geschaffen werden. Das Planziel der 43. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergiegebiet“ überlagernd zu der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“. Bestehende Waldflächen werden weiterhin ohne entsprechende Überlagerung als „Fläche für Wald“ dargestellt. Schließlich werden entlang des Gewässerverlaufs des Josbaches ebenfalls weiterhin „Wasserflächen“ dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Josbach, Flur 1, 2, 3, 4 und 13. Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von
Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.09.2025
im Internet unter der Adresse www.rauschenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg, im Vorzimmer der Bürgermeisterin, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rauschenberg, den 29.07.2025
Der Magistrat der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Kommunalwahl am 14. März 2021 - Ortsbeirat
Feststellung
gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN -GRÜNE- in den Ortsbeirat Rauschenberg gewählte Bewerber
lfd. Nr. 202 Herr Stefan Seibert, Flurweg 2, 35282 Rauschenberg
hat sein Mandat niedergelegt und ist somit aus dem Ortsbeirat Rauschenberg ausgeschieden.
Nach § 34 Abs. 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Rauschenberg nachrückt:
Bewerber des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN -GRÜNE-
lfd. Nr. 205 Herr Thomas Moll, Borngasse 8, 35282 Rauschenberg
172 Stimmen
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1 (Rathaus), 35282 Rauschenberg einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rauschenberg, den 08.07.2025
Die Wahlleiterin der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg Kommunalwahl am 14. März 2021
Feststellung
gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag
Nr. 2 – BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN -GRÜNE-
lfd. Nr. 202 Herr Stefan Seibert, Flurweg 2, 35282 Rauschenberg
hat sein Mandat niedergelegt und ist somit aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden.
Nach § 34 Abs. 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg nachrückt:
Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN -GRÜNE-
lfd. Nr. 209 Frau Claudia Vaupel, Die Röhrengärten 9, 35282 Rauschenberg
603 Stimmen
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1 (Rathaus), 35282 Rauschenberg einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rauschenberg, den 08.07.2025
Die Wahlleiterin der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann
Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Ernsthausen
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Ernsthausen am
Donnerstag, 10. Juli 2025 um 19.30 Uhr
im Storchennest Ernsthausen
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Protokoll der letzten Sitzung
- Aktuelles / Mitteilungen
- Projekt Nahwärme in Ernsthausen
- a) Ergebnisse der Bedarfsumfrage
- b) Diskussion und Beschluss über weiteres Vorgehen
- Verschiedenes
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wie immer herzlich willkommen.
Ernsthausen, 23. Juni 2025
Norbert Dönges
Ortsvorsteher
Sitzung Ortsbeirat Bracht
Gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Bracht für
Mittwoch, den 2. Juli 2025, 19:00 Uhr
in den kleinen Saal der Mehrzweckhalle in Bracht recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Niederschrift vom 19.05.2025
- Bericht des Ortsvorstehers
- Ausgestaltung des Ortswappens
- Spielplatz an der Mehrzweckhalle
- Verschiedenes
Bracht, den 23. Juni 2025 Andreas Weichsel, Ortsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung Ladenöffnungszeiten
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 HLöG vom 23. November 2006 (GVBl.I. 2006 S. 606) in Verbindung mit §35 Satz 2 HVwVfG in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl.I. 2010 S.18), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird nachstehende Allgemeinverfügung erlassen:
- Abweichend von §3 Abs. 2 Nr.1 HLöG wird das Offenhalten von Verkaufsstellen in Rauschenberg aus Anlass des Open-House der Firma SW-Motech am Sonntag 15. Juni 2025 für die Bahnhofstraße freigegeben. Die Offenhaltung ist beschränkt für die Zeit von 08.00 bis 13:00 Uhr.
- Die ausführliche Begründung der Verfügung kann im Rathaus, 1. OG, Zimmer 2 Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg, während der den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
- Diese Allgemeinverfügung wird mit dem Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg einzulegen.
Gemäß §6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung keine aufschiebende Wirkung.
Rauschenberg, 20.05.2025
DER MAGISTRAT der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, 27. Mai 2025, 19:00Uhr, Sitzungszimmer Rathaus
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 16. Mai 2025
gez. Stefan Seibert, Vorsitzender
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschrift vom 03.12.2025
- Antrag des Stadtverordneten Jochen Schäfer vom 10.01.2025 betr. Änderung der Hundesteuersatzung
- Bedarfs- und Entwicklungsplan der FFW der Stadt Rauschenberg (BEP)







