Politik
Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Rauschenberg und besteht aus 23 Stadtverordneten, die in Fraktionen organisiert sind.
Die Zusammensetzung wird im Abstand von fünf Jahren durch die Kommunalwahlen ermittelt. Sie beschließt über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt Rauschenberg und kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten an den Magistrat oder an einen Ausschuss übertragen, jedoch nicht die Entscheidungen, die in ihren ausschließlichen Zuständigkeitsbereich fallen, zum Beispiel:
- Wahlen, die auf Grund von Gesetzen von der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen sind
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
- Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms
- Beratung der Jahresrechnung und Entlastung des Magistrats
- Festsetzung öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
- Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen
- Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht
Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen, für einzelne Angelegenheiten kann sie die Öffentlichkeit ausschließen. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (Stand: April 2021):
Ältestenrat
Der Ältestenrat hat folgende Besetzung:
Geschäftsordnung
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: