Rathaus Stadt Rauschenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Widmung einer Straße
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat mit Beschluss vom23.09.2024 die Straße „Auf der Sonnenseite" für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße ,,Auf der Sonnenseite" im Baugebiet „Galgenberg II" des Stadtteils Rauschenbergs, abzweigend von der Straße „Am Galgenberg" bzw. ,,Berliner Straße", wird gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 8. Oktober 1962 in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBI. 1 S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBI. 1 S. 198), für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie erhält damit die Eigenschaft "öffentliche Straße" und wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit§ 4 Abs. 5 HStrG als Gemeindestraße eingestuft.
Rauschenberg, den 04. Dezember 2024
Der Magistrat
gez. Michael Emmerich
Bürgermeister
Wasserzählerselbstablesung 2024
Auch die Jahresabrechnung 2024 führt der ZMW wieder mit Hilfe der Selbstablesung der Wasserzähler durch.
Alle Kunden werden Anfang/Mitte Dezember per E-Mail oder Post angeschrieben und gebeten, bis spätestens 31.12.2024 ihre Zählerstände abzulesen und uns unter der im Schreiben genannten Möglichkeiten zu übermitteln. Später eingehende Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie nur die vollen Kubikmeter (SCHWARZE Zahlen) an. Die Nachkommastellen (rote Zahlen) werden nicht benötigt.
Die abgelesenen Zählerstände werden anhand Ihres gemeldeten Zählerstandes auf den Stichtag 31.12.2024 maschinell hochgerechnet. Daher kann es zu Abweichungen zwischen Ihrem abgelesenen Zählerstand und dem auf der Jahresabrechnung ausgewiesenen Zählerstand kommen.
Um eine reibungslose Jahresabrechnung zu ermöglichen, bitten wir um eine fristgerechte Rückmeldung.
Die Jahresabrechnung erhalten Sie voraussichtlich Ende Januar.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon heute!
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen am 10.12.204
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bauwesen
am Dienstag, den 10. Dezember 2024, 19:00 Uhr
Sitzungszimmer Rathaus, Rauschenberg
werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschrift vom 15.10.2024
- Böschungssicherung „Zur Waldesruh“ in Albshausen
Ein Mitarbeiter des Ing.-Büros Grohmann wird die Maßnahme vorstellen.
- Antrag der FBL-Fraktion vom 04.11.2024 betr. Lebensmittel-Nahversorgung Ortsteile
Rauschenberg, 27. November 2024
gez. Hermann Koch, Vorsitzender
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
Dienstag, den 3. Dezember 2024, 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 22. November 2024
gez. Stefan Seibert, Vorsitzender
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Niederschrift vom 29.10.2024
- Hebesatzsatzung
- Haushalt 2025
1 Haushaltssatzung 2025
4.2 Haushalt 2025 - Investitionsprogramm
Hinweis:
Der o.g. Veröffentlichungstermin sowie der Text der Bekanntmachung sind verbindlich. Änderungen an der Schreibweise oder Formulierung sind – mit Ausnahme offensichtlicher Schreibfehler – nicht zulässig. Die Veröffentlichung muss unter dem Kopf „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg“ zuzüglich Wappen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Bekanntmachungen über mehrere Seiten erstrecken. Sollten Probleme mit oder bei der Veröffentlichung auftreten, ist vor der Veranlassung von weiteren Maßnahmen unbedingt Rücksprache mit der Verwaltung unter Tel. – Nr. 06425 / 9239 – 12 zu nehmen. Auf die rechtliche Bedeutung von Amtlichen Bekanntmachungen in förmlichen Verfahren wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen!
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Rauschenberg am 27.10.2024
Am 28.10.2024 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. |
Zahl der Wahlberechtigten |
3.633 |
2. |
Zahl der Wählerinnen und Wähler |
2.069 |
3. |
Zahl der gültigen Stimmen |
2.039 |
4. |
Zahl der ungültigen Stimmen |
30 |
Die Wahlbeteiligung betrug 56,95 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. |
Familien- und Rufname („Frau“ oder „Herr) |
Träger des Wahlvorschlags |
Stimmen |
% |
1 |
Klusmann, Alexandra, Frau |
SPD |
1.156 |
56,69 |
2 |
Merkel-Herwig, Norman, Herr |
Merkel-Herwig |
883 |
43,31 |
Auf die Bewerberin Frau
Klusmann, Alexandra
sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.
Sie ist damit zur Bürgermeisterin der Stadt Rauschenberg gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1 (Rathaus), 35282 Rauschenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rauschenberg, den 02.11.2024
Der Wahlleiter
der Stadt Rauschenberg
Emmerich
Hinweis:
Der o.g. Veröffentlichungstermin sowie der Text der Bekanntmachung sind verbindlich. Änderungen an der Schreibweise oder Formulierung sind – mit Ausnahme offensichtlicher Schreibfehler – nicht zulässig. Die Veröffentlichung muss unter dem Kopf „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg“ zuzüglich Wappen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Bekanntmachungen über mehrere Seiten erstrecken. Sollten Probleme mit oder bei der Veröffentlichung auftreten, ist vor der Veranlassung von weiteren Maßnahmen unbedingt Rücksprache mit der Verwaltung unter Tel. – Nr. 06425 / 9239 – 14 zu nehmen. Auf die rechtliche Bedeutung von Amtlichen Bekanntmachungen in förmlichen Verfahren wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen!
Renaturierung des „Hatzbachs Teilabschnitt II“, Stadt Rauschenberg, Ortsteil Ernsthausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf; Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG
Die Stadt Rauschenberg hat die Renaturierung des „Hatzbachs Teilabschnitt II“ in Rauschenberg-Ernsthausen beantragt. Es handelt sich hierbei um ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf geführt wird.
Die Stadt Rauschenberg plant die Renaturierung des „Hatzbachs“ im Ortsteil Ernsthausen im Bereich des Einmündungsbereichs des „Hatzbachs“ in die „Wohra“ in einem zweiten Teilabschnitt fortzusetzen. Diese Maßnahme dient als Ausgleichsfläche, mit welcher der zweite Bauabschnitt durch den Bebauungsplan „Auf dem Kalk II“ vorbereitete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ausgeglichen und kompensiert werden soll. Vorgesehen sind die Aufweitung des „Hatzbachs“ durch die Anlage von zwei Grabentaschen im Gewässer und das Anlegen einer Hochflutmulde. Weiterhin wird der entstehende Bereich durch das Einbringen von Totholzelementen, dem Anlegen einer Grundschwelle aus Natursteinschüttung bzw. Wurzelstubben und der Anlage von Sukzessionsstreifen entlang der Gewässer Hatzbach und Wohra naturnah gestaltet. Nach Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme werden somit hochwertige Biotopstrukturen wie temporär vernässtes Grünland, naturnahe Bach- und Uferabschnitte und Ufergehölz- und Staudensäume entstehen. Die Grünlandflächen werden als Extensivgrünland entwickelt.
Die vorgesehenen Maßnahmen führen zu einer strukturellen und ökologischen Aufwertung der derzeit als stark verändert eingestuften Gewässerabschnitte. Dies führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbildes und der Erholungseignung.
Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, der Gewässer und des zugehörigen Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase zu erwarten.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen gemäß den in Anlage 3 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien haben kann.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine derartigen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf
gez. K.Hoffmann, 18.11.2024
Sitzung Ortsbeirat Bracht am 27.11.2024
Gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Bracht für
Mittwoch, den 27. November 2024, 19:00 Uhr
in den kleinen Saal der Mehrzweckhalle in Bracht recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Niederschrift vom 04.09.2024
- Bericht des Ortsvorstehers
- Beschattung der MZH
- Verkehrsberuhigung / Tempo 30 im Ort (Austausch mit Herr Emmerich)
- Verschiedenes
Bracht, den 17. November 2024 Andreas Weichsel, Ortsvorsteher
Der Kreisseniorenrat tagt am 22.11.2024
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Bildung eines Kreisseniorenrates lade ich zur vierten ordentlichen Sitzung 2024 des Kreisseniorenrates ein, am
Freitag, 22.11.2024, 10:00 bis 12:30 Uhr,
im Café Salamanca, Lahnstraße 8, 35091 Cölbe
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung der Tagesordnung
TOP 2: Genehmigung des Protokolls vom 30.08.2024
TOP 3: Herr Kreistagsvorsitzender Detlef Ruffert “Digitalisierung im Alter”
TOP 4: Neuwahl des Kreisseniorenrates
TOP 5: Bericht über das Gesamttreffen des Netzwerkes Gesundheit, Pflege und Soziale Hilfen vom 31.10.2024
TOP 6: Aktuelles aus der Altenplanung, Katharina Erbeck
TOP 7: Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Besucher*innen sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Marburg, 05.11.2024
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Hans-Werner Künkel
Vorsitzender