Rathaus Stadt Rauschenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Renaturierung des „Hatzbachs Teilabschnitt II“, Stadt Rauschenberg, Ortsteil Ernsthausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf; Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG
Die Stadt Rauschenberg hat die Renaturierung des „Hatzbachs Teilabschnitt II“ in Rauschenberg-Ernsthausen beantragt. Es handelt sich hierbei um ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf geführt wird.
Die Stadt Rauschenberg plant die Renaturierung des „Hatzbachs“ im Ortsteil Ernsthausen im Bereich des Einmündungsbereichs des „Hatzbachs“ in die „Wohra“ in einem zweiten Teilabschnitt fortzusetzen. Diese Maßnahme dient als Ausgleichsfläche, mit welcher der zweite Bauabschnitt durch den Bebauungsplan „Auf dem Kalk II“ vorbereitete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ausgeglichen und kompensiert werden soll. Vorgesehen sind die Aufweitung des „Hatzbachs“ durch die Anlage von zwei Grabentaschen im Gewässer und das Anlegen einer Hochflutmulde. Weiterhin wird der entstehende Bereich durch das Einbringen von Totholzelementen, dem Anlegen einer Grundschwelle aus Natursteinschüttung bzw. Wurzelstubben und der Anlage von Sukzessionsstreifen entlang der Gewässer Hatzbach und Wohra naturnah gestaltet. Nach Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme werden somit hochwertige Biotopstrukturen wie temporär vernässtes Grünland, naturnahe Bach- und Uferabschnitte und Ufergehölz- und Staudensäume entstehen. Die Grünlandflächen werden als Extensivgrünland entwickelt.
Die vorgesehenen Maßnahmen führen zu einer strukturellen und ökologischen Aufwertung der derzeit als stark verändert eingestuften Gewässerabschnitte. Dies führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbildes und der Erholungseignung.
Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, der Gewässer und des zugehörigen Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase zu erwarten.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen gemäß den in Anlage 3 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien haben kann.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine derartigen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf
gez. K.Hoffmann, 18.11.2024
Sitzung Ortsbeirat Bracht am 27.11.2024
Gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Bracht für
Mittwoch, den 27. November 2024, 19:00 Uhr
in den kleinen Saal der Mehrzweckhalle in Bracht recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Niederschrift vom 04.09.2024
- Bericht des Ortsvorstehers
- Beschattung der MZH
- Verkehrsberuhigung / Tempo 30 im Ort (Austausch mit Herr Emmerich)
- Verschiedenes
Bracht, den 17. November 2024 Andreas Weichsel, Ortsvorsteher
Der Kreisseniorenrat tagt am 22.11.2024
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Bildung eines Kreisseniorenrates lade ich zur vierten ordentlichen Sitzung 2024 des Kreisseniorenrates ein, am
Freitag, 22.11.2024, 10:00 bis 12:30 Uhr,
im Café Salamanca, Lahnstraße 8, 35091 Cölbe
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung der Tagesordnung
TOP 2: Genehmigung des Protokolls vom 30.08.2024
TOP 3: Herr Kreistagsvorsitzender Detlef Ruffert “Digitalisierung im Alter”
TOP 4: Neuwahl des Kreisseniorenrates
TOP 5: Bericht über das Gesamttreffen des Netzwerkes Gesundheit, Pflege und Soziale Hilfen vom 31.10.2024
TOP 6: Aktuelles aus der Altenplanung, Katharina Erbeck
TOP 7: Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Besucher*innen sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Marburg, 05.11.2024
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Hans-Werner Künkel
Vorsitzender