Aktuelles
Anleinen von Hunden
Leider kommt es immer wieder zu Vorfällen mit freilaufenden Hunden in der Feldgemarkung. Nicht angeleinte Hunde hetzen Nutztiere, die dann aus Panik versuchen aus ihrem gesicherten Bereich auszubrechen. Neben den entstehenden Sachschäden, besteht für die Tiere eine hohe Verletzungsgefahr. Sollte den Tieren ein Ausbruch gelingen, stehen unter Umständen sogar Menschenleben auf dem Spiel. Außerhalb der Brut- und Setzzeit ist es im Allgemeinen kein Problem einen gut erzogenen und jederzeit abrufbaren Hund im Feld frei laufen zu lassen. Leider ist das bei vielen Hunden nicht der Fall bzw. der Halter/die Halterin hat keinen Zugriff auf den Hund. Dies ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn Hunde zum Gassi gehen aus dem Fahrzeug gelassen werden und der bzw. die Hundehalter/in mit diesem vor oder hinter den Hunden herfährt.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, für das Gemeindegebiet eine Leinenpflicht anzuordnen. Dies würden wir gerne vermeiden und besonders die Hundebesitzer/innen dürften daran kein Interesse haben. Es sollte allen bewusst sein, dass ein Jagdberechtigter in bestimmten Situationen das Recht hat, einen Hund zu erschießen. Deshalb unsere nachdrückliche Bitte: Achten Sie darauf, dass Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Hund haben, gehen Sie spazieren und fahren Sie nicht mit dem Auto. Ist Ihr Hund nicht abrufbar, ist er an der Leine zu führen. Nehmen Sie Rücksicht!
Ihre Stadtverwaltung