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Denken Sie bei Eis und Schnee an den Winterdienst
Worauf muss ich achten, wenn ich im Winter meinen PKW am Straßenrand parke?
Räum- und Streufahrzeuge mit Schneepflug benötigen eine Mindestbreite der Fahrbahn von über 3,00 m, um sicher durchfahren zu können. Daher sollte beim Parken am Straßenrand darauf geachtet werden, dass diese Breite eingehalten wird. Ein Haltender muss eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m einhalten.
Es gibt Straßen, welche nur über eine Gesamtbreite von 3,50 m bis 4,00 m verfügen. In solchen Straßen sollte auf das Parken im Straßenraum, insbesondere bei winterlichen Bedingungen verzichtet werden. Die Fahrer der Schneepflüge sind angewiesen, keine Risiken einzugehen und Straßen, die mit Anliegerfahrzeugen eng zugeparkt sind, nicht zu befahren. Als Folge können auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr diese Straßen nicht befahren.
Mülltonnen in der Winterzeit
Auch bei der Bereitstellung der Mülltonnen für die regelmäßigen Abfuhren, bitten wir Sie darauf zu achten, dass diese nicht hinderlich für den gemeindlichen Winterdienst an der Straße aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie diese Hinweise, um auch in Ihrem eigenen Interesse Müllfahrzeugen, Räumfahrzeugen und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt zu ermöglichen.