Aktuelles
GEMA-Befreiung für das Ehrenamt zum 1. Januar 2025
Laut Mitteilung der Hessischen Staatskanzlei werden im Land Hessen Vereine und Organisationen die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen ab 1. Januar 2025 von der GEMA befreit. Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes in Hessen geleistet werden. Dies umfasst je Verein / Organisation vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m², sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt. Weitere Informationen und ein Fact Sheet zum Thema GEMA-Befreiung sind erhältlich unter https://hessen.de/presse/gema-befreiung-fuer-ehrenamt-zum-1-januar-2025.