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Kosten für die Reparatur von Wasserhausanschlussleitungen
Nach der Wasserversorgungssatzung der Stadt Rauschenberg sind die Grundstückseigentümer unter anderem erstattungspflichtig für Reparaturen, die an der Hausanschlussleitung vorgenommen werden (§ 25). Die Hausanschlussleitung ist die Leitung von der Hauptversorgungsleitung – beginnend an der Abzweigstelle – bis zur Hauptabsperreinrichtung hinter der Messeinrichtung (Wasserzähler), einschließlich der Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung (§ 2). Das heißt, dass die Grundstückseigentümer für alle Reparaturen die bei einem Wasserrohrbruch zwischen der Hauptleitung und ihrer Wasseruhr entstehen aufzukommen haben, egal ob die Anschlussleitung auf ihrem Grundstück oder im öffentlichen Bereich liegt.
Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit diese Kosten im Rahmen ihrer Wasserleitungsversicherung mitzuversichern. Da bei einem Wasserrohrbruch durchaus Kosten von bis zu 5.000 Euro entstehen können, bitten wir alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob sie diese Leistungen mitversichert haben bzw. sich mit ihrer Versicherung wegen eines Angebotes in Verbindung zu setzen. Danach können Sie entscheiden, ob Ihnen das Angebot ihrer Versicherung angemessen erscheint oder ob sie das Kostenrisiko eines möglichen Wasserrohrbruchs selbst tragen wollen.
Michael Emmerich
Bürgermeister