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Stadt Kirchhain - Stellenausschreibung Ordnungspolizeibeamtin / Ordnungspolizeibeamten (m/w/d)

Stellenausschreibung
Sie haben Interesse an spannenden Aufgaben, möchten gerne in einem engagierten Team mitarbeiten, dann haben wir hier genau das Richtige für Sie.
Zur Verstärkung unseres Teams bei der Ordnungspolizei suchen wir für den Einsatz im gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Ordnungspolizeibeamtin / Ordnungspolizeibeamten (m/w/d)
für eine unbefristete Einstellung.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:
● Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs unter Einsatz spezieller Technik
● Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, einschl. Berichtswesen
und Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (Zeuge)
● Einleitung von Abschleppmaßnahmen
● Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen
● Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. im Vollzug der
Hessischen Hundeverordnung
● Einsatz bei (Groß-)Veranstaltungen
● Kooperative Zusammenarbeit mit den Helferinnen und Helfern des Freiwilligen Polizeidienstes
● Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in sicherheits- und ordnungsrechtlichen Fragen
Das Arbeitsgebiet erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Wohratal. Zentraler Dienstort ist Kirchhain. Die Tätigkeit findet überwiegend im Außendienst statt.
Anforderungen:
● Ausbildungsanforderung
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung
als Verwaltungs(fach)angestellte/r, in einem verwaltungsnahen kaufmännischen oder ähnlichen Beruf (z.B.
Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r), Sicherheitsgewerbe, Bürokaufmann/-frau usw.)
und
- abgeschlossene Ausbildung zur Ordnungspolizeibeamtin / zum Ordnungspolizeibeamten.
Der dazu nötige Sonderlehrgang mit rund 230 Unterrichtsstunden beim Hessischen Verwaltungsschulverband
(mit Prüfung) kann innerhalb einer Frist von einem Jahr nachgeholt werden.
● Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
● Fahrerlaubnis Klasse B
● Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit und im Aufgabenbereich (Einsatzzeiten u.a. abends, nachts und
an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen)
Selbstverständlich sollte sein:
● Sicheres und repräsentatives Auftreten, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, freundlicher Umgang
mit den Bürgerinnen und Bürgern bei interkultureller Kompetenz
● Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit (Deeskalationsprinzip)
● Hohe Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung, insbesondere Teilnahme an Sonderlehrgängen, die für die
Berufsausübung erforderlich sind
● ausgeprägte Teamfähigkeit und eigenständiges Arbeiten
● Gute PC-Kenntnisse (MS Office)
● Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung, einschl. Tragen und Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen
Gewalt und Waffen (ausgenommen Schusswaffen) muss selbstverständlich sein
Zu Ordnungspolizeibeamtinnen und Ordnungspolizeibeamten dürfen nur Personen bestellt werden, die persönlich zuverlässig und geeignet sind, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr oder hilfsweise bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie sollen mindestens 21 Jahre alt sein und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihrem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie von ihren Befugnissen keinen unzulässigen Gebrauch machen. Geeignet sind nur solche Personen, die körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Dies ist vor der Einstellung durch ein amts- oder betriebsärztliches Gutachten feststellen zu lassen.
Gesucht werden kontaktfreudige Persönlichkeiten mit technischem Verständnis und Geschick. Der Umgang mit den Bürgern und ihre freundliche Behandlung, selbstsicheres und freundliches Auftreten, gute Formen der Konfliktregelung nach den Deeskalationsprinzipien sowie das äußere Erscheinungsbild gehören zu den wichtigsten Anforderungen und werden bei der Auswahl ebenso wie eine erweiterte soziale, interkulturelle Kompetenz und ehrenamtliches Engagement besonders gewichtet.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf und Zeugniskopien) bitten wir bis zum 21. Mai 2024 online unter www.kirchhain.de (Rubrik Stellenausschreibungen) einzureichen.
Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung (Tel. 06422/808-175) gerne zur Verfügung.
Kirchhain, 03. Mai 2024 DER MAGISTRAT
gez. Olaf Hausmann Bürgermeister