Aktuelles
Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine
Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird
in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren, sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden. Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber Frist zum Umtausch
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr Frist zum Umtausch
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift. Der Umtausch des Führerscheins ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen individuellen Termin können Sie über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de vereinbaren. Bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der Rufnummer 06421 405-1611 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.