Aktuelles
Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern an Sylvester
Im Hinblick auf den bald bevorstehenden Jahreswechsel wird darauf hingewiesen, dass gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern untersagt ist. Die Bebauung der Ortskerne in Rauschenberg und den Stadtteilen ist durch Fachwerkhäuser geprägt. Wir appellieren daher dringend an alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Kommune, diese Bestimmung einzuhalten und das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern zu unterlassen. Außerdem ist das Abschießen von Feuerwerkseffekten aus Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im öffentlichen Verkehrsraum verboten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.