Aktuelles
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rauschenberg - 1. Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2024 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
auf nunmehr EUR festgesetzt |
a) im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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die Erträge |
22.977 |
11.922.714 |
11.945.691 |
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die Aufwendungen |
81.156 |
11.791.365 |
11.872.521 |
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der Saldo |
58.179 |
-131.349 |
-73.170 |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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die Erträge |
44.400 |
0 |
44.400 |
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die Aufwendungen |
6.800 |
30.000 |
36.800 |
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der Saldo |
37.600 |
30.000 |
-7.600 |
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b) im Finanzhaushalt |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen |
23.015 |
618.985 |
642.000 |
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aus Investitionstätigkeit |
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die Einzahlungen |
28.000 |
1.019.000 |
1.047.000 |
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die Auszahlungen |
30.500 |
-1.506.000 |
-1.536.500 |
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der Saldo |
2.500 |
-487.000 |
-489.500 |
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aus Finanztätigkeit |
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die Einzahlungen |
2.500 |
487.000 |
489.500 |
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die Auszahlungen |
618.160 |
618.160 |
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der Saldo |
2.500 |
-131.160 |
-128.660 |
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 80.770 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 23.840 EUR aus
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 487.000 EUR um 2.500 EUR erhöht und damit auf 489.500 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Es gelten die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Budgetierungsrichtlinien.
§ 9
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 HGO, wenn sie den Betrag von 10.000 EUR je Investition nicht überschreiten. Unerhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Magistrates; erhebliche der vorherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.
Rauschenberg, den 18.11.2024
Der Magistrat der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg
gez.
Michael Emmerich, Bürgermeister
2. Genehmigung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
A)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich den in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Rauschenberg neu festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
489.500 Euro
(i.W.: Vierhundertneunundachtzigtausendfünfhundert Euro)
Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich folglich gegenüber der ursprünglichen Festsetzung von 487.000 Euro um 2.500 Euro.
Marburg, 13. Dezember 2024
Gez.
Jens Womelsdorf
Landrat
3. Auslegung
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Rauschenberg liegt zur Einsichtnahme vom 6. Januar 2025 bis 16. Januar 2025 im Rathaus, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg, Dienstzimmer des Bürgermeisters, 1. Obergeschoss (Turmeingang), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Rauschenberg, den 16. Dezember 2024
Der Magistrat
Michael Emmerich
Bürgermeister