Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wetter-B 252

Amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Rauschenberg
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: 0611/ 535-3100, Fax-Nr.: 0611 / 327 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-21-39-01-B-0002#003
Flurbereinigungsverfahren Wetter-B 252
Verfahrensnummer: UF 2139
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Teilnehmerversammlung mit
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Wetter-B 252
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 02. August 2013 ist gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Wetter-B 252 als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) gebildet.
Im Rahmen der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, am 19. Januar 2016, wurde gemäß der Wahlsatzung ein Vorstand mit sieben Mitgliedern (§ 21 (1) FlurbG) und sieben Stellvertretungen (§ 21 (5) FlurbG) für unbestimmte Zeit gewählt.
Entsprechend einer Änderung der gesetzlichen Grundlage (Einführung von Wahlperioden), ist gemäß § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Februar 2018, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Eine Wiederwahl der Mitglieder und Stellvertretungen ist zulässig.
Hiermit werden alle Teilnehmende sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gemäß
- 21 (2) FlurbG zu einer Teilnehmerversammlung mit der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen für:
Donnerstag, den 15. Mai 2025 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Amönau, Harkauer Weg 6, 35083 Wetter (Hessen)
Tagesordnung:
- Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmer vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen (ggf. nach Wahlsatzung) erhalten (§ 21 (3) FlurbG).
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit, unter anderem bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, bei der Wertermittlung der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke und bei der Festlegung und Vergabe von Ausbaumaßnahmen. Er wirkt nicht mit bei der Festlegung der neuen Grundstücke der einzelnen Beteiligten.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Wetter und in den angrenzenden Gemeinden Münchhausen, Dautphetal, Lahntal, Cölbe sowie in den angrenzenden Städten Biedenkopf, Rauschenberg, Rosenthal öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Wetter-B 252 über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF2139 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 02. April 2025
Amt für Bodenmanagement Marburg
-Flurbereinigungsbehörde-
Im Auftrag
gez. Breitbarth
(Verfahrensleiter)