Ortsgericht Rauschenberg
35282
Rauschenberg
Terminvereinbarung telefonisch ab 19:00 Uhr
Terminvereinbarung telefonisch ab 19:00 Uhr
Der Bauhof hat mittwochs und samstags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr für die Abgabe von Bauschutt-Kleinmengen (Höchstmenge: eine Schubkarrenladung oder 90 Liter) und die Beantragung / Abholung / Rückgabe von Mülltonnen geöffnet. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website in der Rubrik "Abfall + Entsorgung".
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 09:30 Uhr, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Terminvereinbarung telefonisch ab 19:00 Uhr
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) vom 01.02.2007 müssen die Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauchern mindestens einmal jährlich die Härtebereiche des Trinkwassers mitteilen. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz legt ferner fest, dass die Härteangaben in Millimol Calciumcarbonat pro Liter angegeben werden. Weiterhin wird die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) angegeben. Nachfolgend die Wasserhärtebereiche in unserem Gemeindegebiet:
Stadtteil | Härtebereich |
Härte mmol/l |
Härtegrad °dh |
Albshausen | weich | 0,71 | 4,00 |
Bracht | weich | 0,71 | 3,99 |
Bracth/Siedlung | mittel | 1,54 | 8,61 |
Ernsthausen | mittel | 2,29 | 12,83 |
Josbach | mittel | 1,64 | 9,16 |
Schwabendorf | mittel | 1,54 | 8,61 |
Wolsfskaute | mittel | 1,54 | 8,61 |
Rauschenberg | weich | 1,44 | 8,08 |
Stand: 2024
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
Dienstag, den 3. Dezember 2024, 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Rauschenberg, den 22. November 2024
gez. Stefan Seibert, Vorsitzender
Tagesordnung:
Hinweis:
Der o.g. Veröffentlichungstermin sowie der Text der Bekanntmachung sind verbindlich. Änderungen an der Schreibweise oder Formulierung sind – mit Ausnahme offensichtlicher Schreibfehler – nicht zulässig. Die Veröffentlichung muss unter dem Kopf „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg“ zuzüglich Wappen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Bekanntmachungen über mehrere Seiten erstrecken. Sollten Probleme mit oder bei der Veröffentlichung auftreten, ist vor der Veranlassung von weiteren Maßnahmen unbedingt Rücksprache mit der Verwaltung unter Tel. – Nr. 06425 / 9239 – 12 zu nehmen. Auf die rechtliche Bedeutung von Amtlichen Bekanntmachungen in förmlichen Verfahren wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen!